Strahlenschutz – Frage 8
Die Einteilung in die jeweilige Kategorie erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen. In der Regel wird die Zuordnung an den Strahlenschutzbeauftragten delegiert. Personen der Kategorie A müssen jährlich von einem ermächtigten Arzt (arbeitsmedizinische Vorsorge) untersucht werden. Für Personen der Kategorie B gibt es dazu keine festen Regelungen, Vorsorgemaßnahmen können aber von der zuständigen Behörde angeordnet werden. Auszug [...]




