Sonographie und Informatik – Frage 36
Qualitätssicherung erfolgt nach DIN (6868-157 und 6868-159) zur Prüfung der Befundmonitore und in der Teleradiologie. Für die Teleradiologie ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (wird für 5 Jahre erteilt). Der Arzt am Ort der technischen Durchführung muss die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Die Teleradiologin muss innerhalb eines für die Notfallversorgung erforderlichen Zeitraums am [...]




