Fur Studierende Kontrastmittel und Strahlenschutz 2 – Frage 14
Entsprechend der aktuellen ESUR-Leitlinie muss bei dialysepflichtigen Patient*innen keine Abstimmung von jodhaltigen Röntgenkontrastmitteln auf die Dialysesitzung erfolgen. Im Gegensatz empfiehlt die Leitlinie bei Verwendung von linearen Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln die Abstimmung auf die Dialysesitzung.




